Qualität

Gesetzliche Grundlage für die Saatgutanerkennung von Mais ist das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der Saatgutverordnung (SaatV). Darin sind die Anforderungen an die Erzeugung, Produktion, den Vertrieb und die Beschaffenheit des Maissaatgutes festgelegt.  

Saatgutanerkennung  

Die Saatgutanerkennung von Mais gliedert sich wie bei anderen landwirtschaftlichen Kulturarten in die Bereiche Feldbesichtigung und Saatgut-Beschaffenheitsprüfung.  

Feldbesichtigung  

Bei der Feldbesichtigung stehen die Merkmale Sortenreinheit, Gesundheit und Befruchtungslenkung im Vordergrund. Unerwünschte Befruchtungen, sei es durch Selbstbefruchtung oder durch die Einkreuzung anderer Sorten von benachbarten Vermehrungsbeständen führen zu Qualitätsverlusten. Eine Überprüfung der Sortenechtheit und Sortenreinheit ist durch den Nachkontrollanbau der Anerkennungsstellen im Folgejahr möglich. Eine sofortige Qualitätskontrolle liefert seit Jahren die Elektrophorese der Speicherproteine mit Hilfe des Laborvergleichs der Proteinmuster von Vater-, Mutterlinie und Hybride.  

Um unerwünschte Befruchtungen auszuschließen, muss bei der Saatmaisvermehrung auf sorgfältige und rechtzeitige Entfahnung der Mutterpflanzen und die Einhaltung von Mindestentfernungen zwischen Vermehrungsbeständen und Konsummais geachtet werden. Sofern der Vermehrungsbestand ausreichend gegen Fremdbefruchtung abgeschirmt ist, ist ein Mindestabstand von 100 m ausreichend. Im anderen Fall ist eine Distanz von 200 m sicherzustellen.  

Beschaffenheitsprüfung  

In der Beschaffenheitsprüfung werden die technische Reinheit, der Besatz, die Keimfähigkeit, die Tausendkornmasse und der Wassergehalt geprüft.  

Anforderungen an die Beschaffenheit von Maissaatgut in einer 1.000 g Probe  

Mindest-Reinheit   98 %  
Mindest-Keimfähigkeit   90 %  
Höchstgehalt an Feuchtigkeit   14 %  
Höchstbesatz mit anderen Pflanzenarten   0 Samen  

Das Saatgut darf nicht von lebenden Schadinsekten oder Milben befallen sein.  
Das Saatgut darf nicht von parasitären Pilzen oder Bakterien in größerem Ausmaß befallen sein.  

Keimfähigkeit  

Die Keimfähigkeit wird in Sand oder Filterpapier bei 20°C bzw. 25°C nach 7 Tagen festgestellt. Am Ende der Prüfung wird ermittelt, wie viel % der reinen Samen unter standardisierten Laborbedingungen (ISTA-Untersuchungsvorschriften) normal gekeimt haben. Eine biochemische Keimprüfung ist das TTC-Verfahren. Halbierte Samen werden in die farblose Tetrazoliumlösung eingelegt. Lebensfähiges Gewebe färbt sich innerhalb kurzer Zeit rot und gibt Auskunft über die potentielle Keimfähigkeit.  

Kalttest  

Der Kalttest stellt eine häufige Triebkraftprüfung bei Mais dar. Seine Besonderheit liegt in der Verwendung von Ackererde als einem natürlichen Keimsubstrat und in der 7-tägigen Kaltphase bei 8-10°C. Der Kalttest selektiert keimlabile Saatgutpartien, da er Freilandbedingungen nachahmt und die Keimung des kälteempfindlichen Maises gezielt verzögert.