Agrarpolitik

Agrarreform: Harte Einschnitte für Vieh haltende Betriebe

29.07.2004

Im kommenden Jahr soll in Deutschland die Umsetzung der EU-Agrarreform beginnen. Viele Landwirte müssen sich umstellen. Damit werden erhebliche finanzielle Einschnitte vor allem für die Rinderhalter und Mastbetriebe einhergehen. Dies erklärte Jürgen Rath vom Deutschen Maiskomitee e. V. (DMK) kürzlich in einer Anfrage. Das Ziel der Agrarreform ist, die bisherigen Direktzahlungen, die an den Umfang der Produktion wie etwa bei den Tierprämien gebunden sind, von dieser vollständig zu entkoppeln. Die Umstellung trifft gerade die Mast- und Milchviehbetriebe hart. Prämieneinbußen von bis zu 50 Prozent werden für Bullenmastbetriebe bis zum Ende des Abschmelzungszeitraumes zur regionalen Flächenprämie gegenwärtig vorhergesagt. Um die Konsequenzen für diese Betriebe zeitlich abzuschwächen, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 9. Juli 2004 entschieden, diesen Abschmelzungsprozess nicht bereits 2007, sondern erst 2010 zu beginnen. Die Milchprämie wird ebenfalls entsprechend der einzelbetrieblichen Referenzmenge vom 31.03.2005 entkoppelt. Diese Angleichungsphase von 2010 bis 2013 für die Zahlungsansprüche bewahre die Betriebe vor allzu großer Umverteilung und schaffe Planungssicherheit für die Betriebe, die in jüngerer Vergangenheit investiert hätten, so Rath. Während die Rindermäster langfristig zu den Verlierern der Agrarreform zählten, gehörten alle Betriebe mit Flächen, auf denen heute weder Getreide noch Ölsaaten angebaut werden und die nicht als Futterflächen oder zur Haltung von Tieren dienen, zu den Gewinnern. Intensive Rindermast und Milchviehhaltung, die im Gesamtkontext umweltverträglicher als extensive Produktionsverfahren sind, werde politisch nicht unterstützt, stellt das DMK abschließend fest. Die Betriebsleiter sind jetzt aufgefordert, ihre gesamten Produktionsverfahren zu überprüfen.