Ausschreibung

DMK-Förderpreis

Seit 1998 zeichnet das DMK jährlich herausragende, praxisorientierte und den Maisanbau betreffende wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Versuchswesen, Produktion, Verwertung Ökologie und Ökonomie mit dem DMK-Förderpreis aus. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. August jeden Jahres.

Dotierung
Der Preis ist in den Kategorien Studien-/Bachelor- und Masterarbeiten mit insgesamt 1.500 Euro und in der Kategorie Doktorarbeiten mit insgesamt 2.500 Euro dotiert. Es können höchstens drei Arbeiten je Kategorie und Jahr ausgezeichnet werden. Über die Höhe der Dotierung der einzelnen Arbeiten entscheidet der Vorstand des DMK.

Preisverleihung
Die offizielle Verleihung (Urkunde und Geldpreis) findet im Rahmen der jährlichen DMK-Jahrestagung im November statt.

Die Teilnahme ist an folgende Voraussetzungen geknüpft

  • Teilnahmeberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Neben Einzelanmeldungen sind auch Gruppenanmeldungen möglich.
  • Eingereicht werden können Studien-/Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen, die noch nicht länger als 12 Monate abgeschlossen sind. Erforderlichenfalls ist die schriftliche Einverständniserklärung der veranlassenden Institution beizufügen. Eine Arbeit kann nur einmal eingereicht werden.
  • Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, dass die eingereichte Arbeit nur von der namentlich benannten Einzelperson oder den namentlich benannten Gruppenmitgliedern angefertigt und vorher keiner anderen Institution zu einem vergleichbaren Zwecke vorgelegt wurde.
     

Inhaltlich-formale Vorgaben
Voraussetzung dafür, dass die eingereichten Arbeiten am Auswahlverfahren teilnehmen, ist eine einheitliche Kurzdarstellung (maximal 7.500 Zeichen, inkl. Leerzeichen) nach folgender Vorgabe:

Aufgaben- und Problemstellung:
Die der Arbeit zugrundeliegende Aufgaben- und Problemstellung ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Wissens- und Entwicklungsstandes aufzuzeigen und die damit verfolgten Ziele sind kurz zu beschreiben.

Lösungsansatz:
Der gewählte Lösungsansatz ist zu beschreiben und in einer vergleichenden Beurteilung dessen relative Vorzüglichkeit zu begründen.

Ergebnisse:
Die wichtigsten Ergebnisse sind darzustellen und zielbezogen zu diskutieren und zu bewerten. Besondere Probleme bzw. Schwierigkeiten bei der Durchführung der Arbeit sind aufzuzeigen. Es ist darzulegen, auf welchen Problemfeldern die im Rahmen der Arbeit gewonnenen Ergebnisse zu Fortschritten führen und welche direkten oder indirekten technisch-wirtschaftlich nutzbaren Auswirkungen davon zu erwarten sind.

Einreichen der Teilnahmeunterlagen
Folgende Teilnahmeunterlagen sind einzureichen: 

  • Eine nach obiger Vorgabe erstellte Kurzfassung der Arbeit in dreifacher Ausfertigung.
  • Eine originale bzw. originalidentische Langfassungen der Arbeit, die in das Eigentum des DMK übergeht.
  • Ein originäres und zur Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „mais“ geeignetes Manuskript (in deutscher Sprache, maximal vier DIN A4-Seiten Fließtext zuzüglich Fotos, Tabellen und Abbildungen).

Die Teilnahmeunterlagen sind mittels formlosen Briefs zu senden an:

Deutsches Maiskomitee e. V. (DMK)
Herrn Prof. Dr. Enno Bahrs
Brühler Str. 9
53119 Bonn

Bewerbungsschluss
Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen – Erklärung über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmeunterlagen – ist der 1. August eines Jahres. Danach eingehende Arbeiten bleiben unberücksichtigt und werden wieder zurückgeschickt.

Auswahlverfahren
Die eingereichten Arbeiten werden in der Geschäftsstelle registriert und bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen von einer aus mindestens zwei Personen bestehenden Gutachterkommission des DMK-Vorstandes evaluiert. Die Entscheidung über eine Auszeichnung der eingereichten Arbeiten erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Bewertungsprotokolls der Gutachterkommission durch Mehrheitsbeschluss des DMK-Vorstandes.

Das Auswahlverfahren muss bis spätestens 10. Oktober eines Jahres abgeschlossen sein. Die PreisträgerInnen sind bis spätestens 20. Oktober schriftlich zu benachrichtigen und über Ort, Zeit und Ablauf der Preisüberreichung in Kenntnis zu setzen. Die Entscheidungen der Gutachterkommission und der Mitglieder des DMK-Vorstandes sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verpflichtung
Die PreisträgerInnen verpflichten sich die Auszeichnung (Urkunde) persönlich in Empfang zu nehmen. Die Kosten für die Teilnahme an der Preisverteilung werden nach den jeweils geltenden Reisekostensätzen erstattet.