Agrarpolitik

Anbauverbot für MON 810 wirft Fragen auf

17.04.2009

Das von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner ausgesprochene Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 stößt beim Deutschen Maiskomitee (DMK) auf Unverständnis. Trotz des eilfertigen Bemühens der Bundesregierung, eine fachliche Begründung für das Anbauverbot zu präsentieren, sind zahlreiche Fragen offen. Welche neuen Erkenntnisse liegen tatsächlich vor? Warum ist eine Forschungsnation wie Deutschland darauf angewiesen, sich auf eine Entscheidung Luxemburgs zu berufen? Warum erfolgt das Anbauverbot so kurzfristig vor der Aussaat? Wer kommt für die entstehenden Kosten bei den Landwirten auf? MON 810 produziert einen Eiweißstoff, der zum Absterben der Maiszünslerraupen führt. Dieser wird vom natürlich vorkommenden Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt) gebildet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat auf der Basis von Bacillus thuringiensis entwickelte Spritzpräparate gegen den Maiszünsler und weitere Schadinsekten zugelassen. Die Anwendung ist seit vielen Jahren auch im ökologischen Landbau, Gemüse-, Zierpflanzen- und Obstanbau erlaubt. Die kontroverse Debatte darüber, welches Verfahren – konventionelles Saatgut ggf. mit Einsatz eines Insektizides oder gentechnisch veränderte Sorten - vorteilhafter für die Umwelt ist, wird seit langem geführt. Es sind jedoch keine neuen Erkenntnisse bekannt geworden, die ein derart kurzfristig vor der Maisaussaat ausgesprochenes Verbot von MON 810 erklären würden. Die Landwirte hatten ihre Sortenentscheidung auf Basis des geltenden Gentechnikgesetzes seit langem gefällt und die Aussaat vorbereitet. Hier wird die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Landwirts, die im Falle der EU-Agrarpolitik stets angemahnt wird, massiv eingeschränkt. Das DMK betont, dass die damit ausgesendeten Signale für den Forschungsstandort Deutschland nachdenklich stimmen müssen. Die umgehend erfolgte Erklärung der Bayerischen Staatsregierung, alle (auch langjährigen) Freilandversuche einzustellen, führen zu der Frage, wo die als fehlend eingestuften Langzeituntersuchungen zu den Umweltwirkungen einer Freisetzung denn herkommen sollen? Es bleibt zu hoffen, dass die Forschungseinrichtungen losgelöst von politischer Stimmungsmache in Deutschland dem zunehmenden Druck standhalten. Die Methoden der grünen Biotechnologie könnten zukünftig auch in Deutschland von entscheidender Bedeutung sein, um die absehbaren Probleme, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel diskutiert werden, zu lösen.

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