Pflanzenschutz

Beizqualität bei Saatgut beachten!

26.11.2014

Nach dem Bienenunfall im Oberrheingraben 2008 wurden zahlreiche und vielfältige Anstrengungen unternommen, die Anwendung von Saatgutbehandlungsmitteln abzusichern. Der Unfall hatte dazu geführt, dass die Anwendung verschiedener insektizider Beizwirkstoffe zunächst im Mais, später auch in anderen Kulturen, verboten wurde. Die gesamte Saatgutkette, d.h. von der Reinigung der Rohware über die Beizrezepturen bis hin zur Aussaattechnologie, wurde seitdem auf den Prüfstand gestelltund kritische Verfahrensbereiche erfolgreich korrigiert.

Wie Dr. Hans-Josef Diehl, Bayer CropScience Deutschland GmbH, im Rahmen der 58. Jahrestagung des Deutschen Maiskomitees e. V. (DMK) in Mannheim darstellte, haben die vereinten Anstrengungen aller im Prozess Beteiligten wesentliche Erfolge in der Minderung von Staubabrieb und -emission erbracht. So sind die durchschnittlichen Beizstaubabriebswerte (Heubachwerte) von Praxisproben aus dem deutschen Markt bei Mesurol-inkrustiertem Mais seit 2009 von 0,380g auf 0,245g Staub/100.000 Korn gesenkt worden.

Wenngleich es nach 2008 zu keinem erheblichen Zwischenfall mit Bestäuberinsekten mehr gekommen ist, bleibe das Ziel bestehen, die Staubabriebwerte durch Maßnahmen wie Rezepturoptimierung (Haftmittelverbesserung), intensive Schulungen von Beiz-Personal, Zertifizierung der Getreideaufbereitungsanlagen und Minderung von Staubemissionen während des Sävorgangs an der Sämaschine mittels technischer Möglichkeiten weiter zu verbessern.

Diese Entwicklungen decken sich mit der im Rahmen einer von der Saatgutwirtschaft initiierten Maßnahme zur Überprüfung des Ist-Zustandes der Beizung von Maissaatgut, in der über das DMK 5.936 Heubachwerte der Aussaatjahre 2009 bis 2011 zusammengeführt und statistisch ausgewertet wurden. An der Initiative hatten sich zehn Maissaatgutunternehmen mit Beizstellen in Deutschland, Frankreich, Ungarn und Österreich beteiligt und alle verfügbaren Wirkstoffkombinationen einfließen lassen. Bei einem Mittelwert von 0,27g Staub/100.000 Korn über die 3 Jahre lagen 99 Prozent der untersuchten Saatgutchargen unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 0,75g Staub/100.000 Korn.

Das DMK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Züchterhäuser nur für original verpacktes Saatgut Qualitätsgarantien geben können. Dies sei von Bedeutung, wenn Saatgut nachgebeizt wurde. In diesen Fällen sollten Landwirte zusätzlich darauf achten, dass das Saatgut in zertifizierten Beizstellen nachgebeizt wurde und die geforderten Qualitätsstandards eingehalten wurden, empfiehlt das DMK.

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