Pflanzenschutz

Diabrotica: DMK fordert praxisgerechte Bekämpfungsmassnahmen

24.01.2004

Die deutschen Maisanbauer fürchten sich vor dem Westlichen Maiswurzelbohrer Diabrotica virgifera Le Conte. Der Schädling wurde im vergangenen Oktober von der Europäischen Gemeinschaft aufgrund des von ihm ausgehenden Gefahrenpotentials als Quarantäneschädling eingestuft. Seit 1992, als der Maiswurzelbohrer in Serbien erstmals entdeckt wurde, breitet er sich in rasantem Tempo in unseren Nachbarländern und in ganz Europa aus. Experten gehen davon aus, dass sie den Schädling in diesem Jahr erstmals auch in Deutschland finden. Nach Angaben des Deutschen Maiskomitees e.V. (DMK) zählen Baden-Württemberg und Bayern zu den besonders gefährdeten Regionen. Die Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft (2003/766/EG) verordnet die amtliche Überwachung und Bekämpfung des Schädlings und gibt im Sinne der Richtlinie 200/29/EG stringente Maßgaben für den Fall des Auftretens vor, um den Schädling auszurotten. Die praxisrelevante Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland ist nach Ansicht des DMK von grundlegender Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Richtlinie sollte daher so ausgelegt werden, dass sie nicht zwangsläufig das wirtschaftliche Aus für die maisanbauenden Betriebe in den betroffenen Regionen bedeutet, unterstreicht das DMK. Ohnehin müsse aus der Erfahrung anderer Ländern der Erfolg der geplanten Maßnahmen zur Ausrottung in Zweifel gezogen werden, so das DMK. Das DMK fordert deshalb eine Entschädigung der betroffenen Betriebe für die zusätzlichen Pflanzenschutzmaßnahmen und den Ausgleich des Verlustes, der durch die Vorgaben in der Fruchtfolge entsteht. Zudem kritisiert das DMK das in der Richtlinie enthaltene Ernteverbot befallener Maisbestände vor dem 1. Oktober. Für Silomais, der in Normaljahren Mitte September zur Ernte ansteht, käme eine starre, unflexible Regelung einem totalen Ernteausfall gleich. Der Erntezeitraum sollte – wenn überhaupt – nach regionalen Gesichtspunkten und durchaus auch kurzfristig festgelegt werden, heißt es in der DMK-Meldung. Bitte beachten Sie die Tabelle zu den vorgesehenen Maßnahmen gemäß Richtlinie 2000/29/EG in der Anlage als PDF!