Bonn (DMK) – In der praktischen Landwirtschaft mehren sich die Klagen über massive Einbrüche von Saatkrähen, v.a. in Ackerkulturen. In weiten Teilen Deutschlands hat sich die Saatkrähe in den vergangenen 20 Jahren massiv vermehrt und ist durch die Bildung ständig neuer Tochterkolonien regelrecht zu einer Plage geworden. Das gibt das Deutsche Maiskomitee (DMK) in einer Meldung bekannt. Einzelschäden von 5.000 bis zu 15.000 Euro im Mais und vor allem Saatmais seien keine Seltenheit. Aber auch Gemüse, Erdbeeren und Futter-und Feldfolien werden von Krähen zerstört. Da Vergrämungsmaßnahmen der Schadenssituation nicht mehr gerecht werden und auch frühe Aussaaten Anfang Mai nichts bewirken, sieht das Deutsche Maiskomitee (DMK) in der Verringerung der Krähen-Bestände die einzige wirksame Problemlösung. Die Saatkrähe ist jedoch nach Anhang II Teil 2 Artikel 1 der EG-Vogelschutz-Richtlinie und § 10 BnatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) in Deutschland besonders streng geschützt und die Bestandsregulierung nach der Landsartenschutz-VO (§3) nicht zulässig. Einige europäische Länder haben jedoch dafür Sorge getragen, dass eine Bejagung der Saatkrähe weiterhin zulässig ist, so z. B. Frankreich und Großbritannien. In Deutschland dagegen steht die Saatkrähe jedoch sogar als schonungsbedürftige Art auf der roten Liste. Um der Krähenproblematik insbesondere in der Rheinebene und Norddeutschland Herr zu werden, müsste Deutschland nach Auffassung des DMK eine Änderung der EG-Vogelschutz-Richtlinie beantragen. Eine Lockerung der Vogelschutzrichtlinie sei dringend geboten, so das DMK.
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