Pflanzenschutz

Mais: Änderungen im Pflanzenschutzgesetz geplant

28.04.2005

Im Pflanzenschutzgesetz sind in diesem Jahr einige Änderungen geplant, die für die Maisanbauer von besonderem Interesse sind. Dr. Georg Meinert von der Landesanstalt für Pflanzenschutz in Stuttgart erläuterte in einer Veröffentlichung des Deutschen Maiskomitees e.V. (DMK), was auf die Maisanbauer zukommen kann. Bisher gab es laut Meinert in Deutschland keine rechtliche Klarheit hinsichtlich des Importes von Pflanzenschutzmitteln. Dabei ging es um die Frage, ob die importierten Produkte sowohl eine Produktidentität, also identisch mit in Deutschland zugelassenen Mitteln sein mussten, als auch eine Herstelleridentität haben mussten. Es sei erfreulich, so Meinert, dass der Gesetzgeber nun den Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln aus anderen EU-Mitgliederstaaten regeln wolle. Der Gesetzgeber beabsichtige, eine Produktidentität, aber keine Herstelleridentität zu verlangen. Das bedeute, dass das importierte Mittel nicht vom selben Hersteller wie das in Deutschland zugelassene identische Produkt produziert worden sein muss. Die Landwirte sollen demnach keine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung benötigen. Sie könnten ein Mittel, das mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel identisch und beispielsweise mit Zulassungsnummer sowie Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache entsprechend gekennzeichnet ist, wie bisher einführen. Bei einem eignen Transport müssten jedoch strenge Vorschriften beachtet werden. Mittel aus Drittländern dürften nur nach einem positiv beurteilten regulären deutschen Zulassungsverfahren eingeführt werden. In der Dokumentationspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch den Betriebsleiter seien ebenfalls Änderungen vorgesehen. Im Detail seien die Anforderungen noch nicht definiert. Nach derzeitigen Stand würden aber im Sinne der guten fachlichen Praxis Name des Anwenders, Datum der Anwendung, Bezeichung des Anwendungsortes, Kulturart, Schadorganismus oder Zweck der Anwendung, Bezeichung des Pflanzenschutzmittels und Aufwandmenge dokumentiert werden müssen.