Das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele. Koordination von Versuchs- und Forschungsvorhaben, Erfahrungsaustausch, Informationsverarbeitung und Weitergabe sind die wichtigsten Merkmale der Arbeit des Deutschen Maiskomitees (DMK). Vorläufer war die 1950 gebildete "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hybridmais". 1956 folgte die Gründung des Deutschen Maiskomitees (DMK).
Zu dieser Zeit wurde Mais lediglich in wenigen klimatisch geeigneten Gebieten Süddeutschlands angebaut.
In den Anfangsjahren standen deshalb Züchtung und Sortenprüfungen sowie Fragen des sachgerechten Anbaus und die gezielte Verwertung des Maises im Vordergrund. Daran hat sich bis in die Gegenwart nichts geändert. Mittlerweile ist Mais nach Winterweizen die zweitgrößte Feldfrucht in der deutschen Landwirtschaft.
Mais zählt zu den Kulturpflanzen, die sich unter entsprechenden Voraussetzungen mit hoher Wirtschaftlichkeit verwerten lassen. Dies gilt für den Nahrungsmittelsektor ebenso wie für die Verfütterung in der Veredelungswirtschaft und der Nutzung als nachwachsender Rohstoff zur Erzeugung von Energie (Strom, Wärme, Kraftstoff). Mais stellt zudem einen unverzichtbaren Bestandteil des täglichen Lebens dar (Stärke, etc.). Die daraus resultierenden Fragen werden immer umfangreicher und spezieller. Erheblicher Forschungs-, Versuchs- und Umsetzungsaufwand ist nötig, um diese Aufgaben zu bewältigen.
Die satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Maiskomitees ist es, den Mais- und Sorghumanbau sowie die Verwertung in allen Bereichen mit Informationen und fachlichen Ratschlägen zu unterstützen. Um hierbei eine wirkungsvolle Arbeit zu leisten, hat das Deutsche Maiskomitee durch die Einrichtung von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Die Struktur ist im November 2012 letztmalig geändert worden.
Fachausschüsse:
Arbeitsgruppen:
Zurzeit sind ca. 500 Einzelpersonen und rund 80 Unternehmen, Verbände und Institutionen Mitglied des DMK. Jedem Mitglied des Deutschen Maiskomitees ist es gestattet, an den jeweiligen öffentlichen Sitzungen der genannten Ausschüsse und Arbeitsgruppen teilzunehmen.