Seit 1998 zeichnet das DMK jährlich herausragende, praxisorientierte und den Maisanbau betreffende wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Versuchswesen, Produktion, Verwertung Ökologie und Ökonomie mit dem DMK-Förderpreis aus.
Dotierung
Preisverleihung
Die offizielle Verleihung (Urkunde und Geldpreis) findet im Rahmen der jährlichen DMK-Jahrestagung im November statt.
Die Teilnahme ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
Inhaltlich-formale Vorgaben
Voraussetzung dafür, dass die eingereichten Arbeiten am Auswahlverfahren teilnehmen, ist eine einheitliche Kurzdarstellung (maximal 7.500 Zeichen, inkl. Leerzeichen) nach folgender Vorgabe:
Aufgaben- und Problemstellung:
Die der Arbeit zugrundeliegende Aufgaben- und Problemstellung ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Wissens- und Entwicklungsstandes aufzuzeigen und die damit verfolgten Ziele sind kurz zu beschreiben.
Lösungsansatz:
Der gewählte Lösungsansatz ist zu beschreiben und in einer vergleichenden Beurteilung dessen relative Vorzüglichkeit zu begründen.
Ergebnisse:
Die wichtigsten Ergebnisse sind darzustellen und zielbezogen zu diskutieren und zu bewerten. Besondere Probleme bzw. Schwierigkeiten bei der Durchführung der Arbeit sind aufzuzeigen. Es ist darzulegen, auf welchen Problemfeldern die im Rahmen der Arbeit gewonnenen Ergebnisse zu Fortschritten führen und welche direkten oder indirekten technisch-wirtschaftlich nutzbaren Auswirkungen davon zu erwarten sind.
Einreichen der Teilnahmeunterlagen
Folgende Teilnahmeunterlagen sind einzureichen:
Die Teilnahmeunterlagen sind mittels formlosen Briefs zu senden an:
Deutsches Maiskomitee e. V. (DMK)
Herrn Prof. Dr. Enno Bahrs
Brühler Str. 9
53119 Bonn
Bewerbungsschluss
Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen – Erklärung über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmeunterlagen – ist der 1. August eines Jahres. Danach eingehende Arbeiten bleiben unberücksichtigt und werden wieder zurückgeschickt.
Auswahlverfahren
Die eingereichten Arbeiten werden in der Geschäftsstelle registriert und bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen von einer aus mindestens zwei Personen bestehenden Gutachterkommission des DMK-Vorstandes evaluiert. Die Entscheidung über eine Auszeichnung der eingereichten Arbeiten erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Bewertungsprotokolls der Gutachterkommission durch Mehrheitsbeschluss des DMK-Vorstandes.
Das Auswahlverfahren muss bis spätestens 10. Oktober eines Jahres abgeschlossen sein. Die PreisträgerInnen sind bis spätestens 20. Oktober schriftlich zu benachrichtigen und über Ort, Zeit und Ablauf der Preisüberreichung in Kenntnis zu setzen. Die Entscheidungen der Gutachterkommission und der Mitglieder des DMK-Vorstandes sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verpflichtung
Die PreisträgerInnen verpflichten sich die Auszeichnung (Urkunde) persönlich in Empfang zu nehmen. Die Kosten für die Teilnahme an der Preisverteilung werden nach den jeweils geltenden Reisekostensätzen erstattet.