Ökologischer Maisanbau

Der Markt für Öko-Produkte hat in den letzten Jahren europaweit eine erhebliche Ausweitung erfahren und sich aus einer Nische zu einem Marktsegment im Lebensmittelhandel entwickelt. In der EU 27 werden ca. 8 % der Fläche nach den Kriterien des Ökolandbaues bewirtschaftet. 2020 betrug der Anteil der in Deutschland von Öko-Landwirten bewirtschafteten Betriebe 10 %, die landwirtschaftlichen Nutzflächen 9,6 %.

Eine besondere Förderung erfährt der Öko-Landbau durch die EU-Verordnung Nr. 834/2007.

Das Marktvolumen von Ökoprodukten wird von Markt-Experten derzeit auf ca. 15 Mrd. Euro in Deutschland (2020) geschätzt. 

Mais ist eine Futterpflanze mit hoher Energiekonzentration in der Gesamtpflanze und besonders in den Körnern. Daraus resultiert seine universelle Einsatzfähigkeit in entsprechend aufbereiteter Form in der Rindvieh-, Schweine- und Geflügelhaltung.

Viele Öko-Betriebe haben den Maisanbau bereits in die praktische Futterproduktion integriert, viele haben aber auch erhebliche Probleme hinsichtlich der Anbausicherheit im Öko-Landbau, da auf Herbizide und mineralische N-Düngemittel verzichtet werden muss. Gefragt sind produktionstechnische Strategien und Praxisempfehlungen für den erfolgreichen Anbau von Öko-Mais.

Eine Übersicht, des von den Züchtungsunternehmen angebotenen Saatgutes von Maissorten aus ökologischer Vermehrung zur Aussaat 2023 erhalten Sie hier.

 

Richtlinien

Der Ökologische Landbau zeichnet sich durch präzise, kontrollierbare und kontrollierte Richtlinien und Vorschriften aus, die die pflanzliche und tierische Erzeugung sowie die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte regeln. Dazu gehört auch der Verzicht auf leichtlösliche Mineraldünger, chemisch-synthetischen Pflanzenschutz sowie gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere. Es stellt sich somit die Frage, ob neben den genannten ökologischen und anbautechnischen Hindernissen für den Maisanbau im Ökologischen Landbau weitere durch die Richtlinien des Ökologischen Landbaus entstehen.

Den übergeordneten Rechtsrahmen für den Ökologischen Landbau in Europa stellt die EU-Verordnung Nr. 834/2007, inklusive der dazugehörigen Nachfolgeverordnungen, dar, die für alle Betriebe des Ökologischen Landbaus in Europa unabhängig vom Anbauverband gültig sind. Die Regelungen der so genannten Basisverordnung enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion sowie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen.

Kernpunkte der Regelungen für den Pflanzenbau sind:

  • Umstellungsvorschriften für Betriebe mit pflanzlicher Produktion
  • Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch spezielle Bodenbearbeitung und
  • mehrjährige Fruchtfolgen
  • ergänzende Düngemittel und Pflanzenschutzmittel nur sofern sie in speziellen Positivlisten aufgeführt sind
  • grundsätzliche Verwendung von ökologisch vermehrtem Saat- und Pflanzgut

Darüber hinaus gibt es von den verschiedenen Anbauverbänden (Bioland, Demeter, Naturland etc.) z.T. über diese Verordnung hinausgehende eigene Richtlinien mit strengeren Auflagen.